Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Veranstalter des STAUSEELAUF Chemnitz ist der Leichtathletik-Club Erdgas Chemnitz e.V., vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schönlebe, Reichenhainer Straße 154, 09125 Chemnitz, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Chemnitz zur Vereinsregister-Nr. VR 38.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Veranstalter durchgeführte Laufveranstaltung „STAUSEELAUF Chemnitz“. Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen, inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.

§ 2 Bedingungen der Teilnahme am STAUSEELAUF und Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle Personen, wie in der Ausschreibung definiert. Für die Teilnahme am 10km-Lauf ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Alle Teilnehmer müssen über einen der Veranstaltung angemessenen Trainingszustand verfügen. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters, deren Vertreter und der Sponsoren an.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

(3) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung mündlich auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung

(1) Die Ausschreibung des STAUSEELAUF Chemnitz und die Teilnahmebedingungen werden vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht. Der Internetauftritt der Veranstaltung ist unter www.stauseelauf-chemnitz.de zu erreichen.

(2) Eine Anmeldung ist nur online möglich. Es ist pro Teilnehmer nur eine Meldung zulässig.

(3) Alle Personen, die sich selbst oder andere Läufer für den STAUSEELAUF Chemnitz anmelden, sind dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.

(4) Der Veranstalter hat die Firma Sport-Service Falkensee mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs beauftragt. Diese stellt dazu ihr Internet-Portal zur Verfügung, welche im Rahmen des Anmeldeprozesses über die Seite www.stauseelauf.lacerdgas-chemnitz.de zu erreichen ist, zur Verfügung.

(5) Die Firma Sport-Service Falkensee übernimmt im Namen des Veranstalters für Online-Anmeldungen den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmern zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung (und erfolgter Bezahlung der Beträge) und dem somit geschlossenen Vertrag als erteilt.

(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt dem Veranstalter vorher seine Nichtteilnahme an dem Lauf besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages (Startgeld). Für eine Ummeldung auf eine andere Distanz kann vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, erfolgt keine Erstattung. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) (vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder behördlichen Anweisungen vor.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

§ 5 Datenschutz

(1) Von jedem Teilnehmer werden folgende Daten erhoben und gespeichert:

  • Vor- und Nachname
  • Verein
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum und Jahrgang
  • E-Mail-Adresse

(2) Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugeteilt (Ausnahme: Jedermanns-Lauf), die zu den Teilnehmerdaten hinzugespeichert wird. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Durchführung der Sportveranstaltung und zur Information der Teilnehmer über die Sportveranstaltung.

(3) Teilnehmerlisten werden im Internet und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht. Die Kontaktdaten der Anmeldung dürfen vom Veranstalter gespeichert und für Infozwecke (Newsletter) verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Teilnehmer kann der Speicherung und Verwendung seiner Daten für den Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

(4) Für die Anmeldung und die Zahlungsabwicklung arbeitet der Veranstalter mit der Zielzeit GmbH, Berlin, zusammen. Die Zielzeit GmbH erbringt eigene Dienstleistungen, für die ausschließlich die Datenschutzerklärung der Zielzeit GmbH gilt.

§ 6 Foto- und Filmaufnahmen

Der STAUSEELAUF Chemnitz wird durch Foto-und Filmaufnahmen an der Strecke und im Zieleinlauf dokumentiert. Die Verwendung von Fotoaufnahmen findet im Internet auf der jeweiligen Veranstaltungsseite statt und ausgewähltes Bildmaterial der Veranstaltung wird für die Impressionen, Presseberichte und in sozialen Medien in Web-Auflösung verwendet. Es erfolgt keinerlei sonstige Weitergabe von Foto- und Filmaufnahmen an Dritte.

Der Teilnehmer kann der Speicherung, Nutzung und Verbreitung der von ihm gefertigten Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor Beginn des STAUSEELAUF Chemnitz wird der Veranstalter alle Aufnahmen des Teilnehmers unmittelbar nach Ende der Veranstaltung löschen. Der Widerspruch kann schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) erklärt werden. Der Teilnehmer hat für seinen Widerspruch Name, Vorname und – soweit bekannt – seine Startnummer anzugeben.

§ 7 Ergebnislisten

(1) Zu den Anmeldedaten wird nach Zieleinlauf auch die Zeit gespeichert, die der Teilnehmer für die Strecke benötigt hat.

(2) Ergebnislisten werden vom Veranstalter und/oder von der Zielzeit GmbH im Internet und ggf. in der lokalen Presse veröffentlicht.

§ 8 Zeitmessung / regelwidriges Verhalten

(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die Firma Sport-Service Falkensee. Zur Zeitmessung dient ein auf der Rückseite der Startnummer aufgebrachter Chip. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer muss auf der Vorderseite des Läufers sichtbar angebracht werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.

§ 9 Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Stand April 2024